Rechtsprechung des Bundesgerichts: Einfuhrabgaben - Berichtigung der Zollanmeldung

MWST-Aktuell N° 96 / Februar 2024

Art. 34 Abs. 4 lit. a Zollgesetz (ZG) setzt nicht voraus, dass der Irrtum entschuldbar sein muss. Es besteht daher selbst dann ein Anspruch auf Berichtigung, wenn der Irrtum der Spediteurin grobfahrlässig war (Bundesgerichtsentscheid vom 2. November 2023, Ref. 9C_730/2022, Erw. 3.4).