MWST-Aktuell N° 91 / August 2023
Veröffentlicht in MWST-Aktuell N° 91 / August 2023
Schülertransporte sind zum Normalsatz steuerbar. Benutzen die Schüler Verkehrsmittel des fahrplanmässigen Verkehrs mit Beförderungspflicht, handelt es sich bei den durch die öffentliche Hand zu übernehmenden zusätzlichen Transportkosten um Abgeltungen, welche zu einer Vorsteuerkürzung führen. Die Vorsteuerkürzung ist mit dem Pauschalsatz von 3,4 % (ab 2024: 3,6 %) auf diesen Abgeltungen zu berechnen (MWST-Branchen-Infos 10 Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs, Ziff. 7.11).