Teilrevision des MWSTG: Wo stehen wir?

MWST-Aktuell N° 91 / August 2023

Die Teilrevision des MWSTG wurde in der Sommersession 2023 vom Parlament abgeschlossen. Folgende wesentliche Änderungen wurden beschlossen (Übersicht):

  • Einführung der Besteuerung von digitalen Plattformen (Versandhandel) für Warenlieferungen; dies ist das wichtigste Element der Reform.
  • Auskunftspflicht von Leistungserbringern oder -empfänger, die mithilfe einer digitalen Plattform zusammengebracht werden.
  • Einführung von Verwaltungsmassnahmen für nicht gesetzlich korrekt handelnde Versandhändler nach Art. 7 Abs. 3 Bst. b MWSTG.
  • Möglichkeit, die Steuervertretung für ausländische Unternehmen abzuschaffen.
  • Der Zusatz, dass die blosse Bezeichnung von durch das Gemeinwesen ausgerichteten Mitteln (umgehend) als Subvention gilt.
  • Option für die jährliche Abrechnung für Kleinunternehmen.
  • Neue Inlandbezugsteuer auf dem Erwerb von Emissionsrechten.
  • Gewährung des reduzierten Steuersatzes für Frauenhygieneprodukte.


Die Öffnung des Verlagerungsverfahrens nach Art. 63 MWSTG auf alle Steuerpflichtigen wurde abgelehnt.

Diese Teilrevision des MWSTG wird voraussichtlich am 1.01.2025 in Kraft treten (noch zu bestätigen).

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