MWST-Aktuell N° 95 / Januar 2024
Veröffentlicht in MWST-Aktuell N° 95 / Januar 2024
Bei der Abrechnung nach vereinbarten Entgelten muss das Entgelt in der Steuerabrechnung derjenigen Abrechnungsperiode deklariert werden, in der die erbrachten oder zukünftigen Leistungen in Rechnung gestellt worden sind. Für erbrachte oder zukünftige Leistungen ohne Rechnungsstellung muss das Entgelt in der Abrechnungsperiode deklariert werden, in welcher das Entgelt vereinnahmt worden ist.
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