Rechnungen mit verschiedenen Steuersätzen und Nebenkosten

MWST-Aktuell N° 95 / Januar 2024

Die dem Kunden in Rechnung gestellten Nebenkosten (z. B. Fracht, Porto, Verpackung oder Kleinmengenzuschlag) gehören zum steuerbaren Entgelt.

Bei Rechnungen mit verschiedenen Steuersätzen lassen sich die Nebenkosten i. d. R. nicht eindeutig den einzelnen gelieferten Gegenständen zuordnen. Zur Vereinfachung stehen daher folgende Aufteilungsvarianten zur Auswahl:

  • Aufteilung der Nebenkosten proportional zu den fakturierten Werten;
  • die Nebenkosten werden durchwegs zum Normalsatz versteuert;
Bemerkung: die Versteuerung der Nebenkosten zum Steuersatz, der in der Rechnung wertmässig überwiegt, ist nicht mehr möglich.

Veröffentlicht in derselben MWST-Aktuell

MWST-Aktuell N° 95 / Januar 2024

Abrechnungsart

Besuchen Sie →

MWST-Aktuell N° 95 / Januar 2024

Form und Inhalt der Rechnungen

Besuchen Sie →

MWST-Aktuell N° 95 / Januar 2024

Nachträgliche Rechnungskorrekturen

Besuchen Sie →