MWST-Aktuell N° 95 / Januar 2024
Veröffentlicht in MWST-Aktuell N° 95 / Januar 2024
Die dem Kunden in Rechnung gestellten Nebenkosten (z. B. Fracht, Porto, Verpackung oder Kleinmengenzuschlag) gehören zum steuerbaren Entgelt.
Bei Rechnungen mit verschiedenen Steuersätzen lassen sich die Nebenkosten i. d. R. nicht eindeutig den einzelnen gelieferten Gegenständen zuordnen. Zur Vereinfachung stehen daher folgende Aufteilungsvarianten zur Auswahl: