Lenkungsabgaben und Lenkungssteuern - Rückerstattung der CO2-Abgabe

MWST-Aktuell N° 96 / Februar 2024

Bei den folgenden Zahlungen und geldwerten Vorteilen handelt es sich um Nicht-Entgelte bzw. Zuwendungen, deren Erhalt keine Kürzung des Vorsteuerabzuges zur Folge hat (Anpassung der Verweise auf Spezialgesetze):

  • Rückerstattung der CO2-Abgabe nach Artikel 17, 31, 31a und 32a–c CO2-Gesetz;
  • Ausschüttungen aus dem Stromsparfonds Basel an Bevölkerung und Unternehmen für Stromeinsparungen (Energiegesetz des Kantons Basel-Stadt vom 16. November 2016 und kantonale Verordnung vom 11. Mai 1999 zur Lenkungsabgabe und zum Strompreis-Bonus).