Vergütungsverfahren : keine Leistungserbringung im Inland

MWST-Aktuelle N° 120 / Juni 2026

Der Antragsteller darf im Inland unter Vorbehalt von Ziffer 1.3.1 keine Leistungen erbringen (Art. 151 Abs. 1 Bst. c MWSTV). Als vom Antragsteller erbrachte Leistungen im Inland gelten auch von einem Dritten in seinem Auftrag ausgeführte Leistungen im Inland, die er im eigenen Namen weiterfakturiert (MWST-Info 18 Vergütungsverfahren, Ziff. 1.3 und 1.3.1; Praxispräzisierung und redaktionelle Anpassung infolge einer Änderung von MWST-Bestimmungen [Art. 10 MWSTG; Art. 151 Abs. 2 MWSTV und Aufhebung von Art. 121a MWSTV] , anwendbar ab 01.01.2025, publiziert am 14.01.2025).

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