Steuerpflicht von im Ausland ansässigen Aircaft Management Anbietern

MWST-Aktuelle N° 120 / Juni 2026

Solche Anbieter haben ihre Steuerpflicht insbesondere dann zu prüfen, wenn sie in der Schweiz Binnenflüge durchführen oder anderweitige Leistungen im Inland erbringen, die weder von der Steuer befreit (Art. 23 MWSTG) noch von der Steuer ausgenommen (Art. 21 MWSTG) sind, und deren Leistungsort sich nach Art. 8 Absatz 1 MWSTG bestimmt (MWST-Branchen-Info 11 Luftverkehr, Ziff. 14.3; Praxispräzisierung, anwendbar ab 01.01.2025, publiziert am 14.01.2025).

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