Objektive Beweislast

MWST-Aktuell N° 99 / Mai 2024

Rechtsprechung des Bundesgerichts: (objektive) Beweislast

 

Wenn eine rechtserhebliche Tatsache trotz allen zumutbaren Untersuchungsaufwands seitens der Steuerbehörde beweislos bleibt, die Beweiswürdigung also zu keinem klaren Schluss führt, kommt die Frage nach der objektiven Beweislast auf. Im Abgaberecht hat die Praxis diesen Grundsatz dahingehend konkretisiert, dass abgabebegründende und abgabeerhöhende Tatsachen von der Steuerbehörde, abgabemindernde und abgabeausschliessende Tatsachen von der abgabepflichtigen Person nachzuweisen sind (Bundesgerichtsentscheid vom 3. Januar 2024, Ref. 9C_154/2023, Erw. 2.3.6).

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