MWST-Aktuell N° 99 / Mai 2024
Veröffentlicht in MWST-Aktuell N° 99 / Mai 2024
Rechtsprechung des Bundesgerichts: (objektive) Beweislast
Wenn eine rechtserhebliche Tatsache trotz allen zumutbaren Untersuchungsaufwands seitens der Steuerbehörde beweislos bleibt, die Beweiswürdigung also zu keinem klaren Schluss führt, kommt die Frage nach der objektiven Beweislast auf. Im Abgaberecht hat die Praxis diesen Grundsatz dahingehend konkretisiert, dass abgabebegründende und abgabeerhöhende Tatsachen von der Steuerbehörde, abgabemindernde und abgabeausschliessende Tatsachen von der abgabepflichtigen Person nachzuweisen sind (Bundesgerichtsentscheid vom 3. Januar 2024, Ref. 9C_154/2023, Erw. 2.3.6).
MWST-Aktuell N° 99 / Mai 2024