MWST-Aktuell N° 123 / Oktober 2026
Veröffentlicht in MWST-Aktuell N° 123 / Oktober 2026
Gemäss Art. 97 Abs. 1 MWSTG können Pauschalsteuersätze insbesondere angewendet werden von:
Bei den Pauschalsteuersätzen gibt es – im Gegensatz zu den Saldosteuersätzen – weder eine Umsatz- noch eine Steuerschuld-Limite. Die MWST-Abrechnungen sind quartalsweise einzureichen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, kann auch die jährliche Abrechnung (Art. 35a MWSTG) gewählt werden (MWST-Branchen-Info 24 Sport, Ziff. 3.2; Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung, anwendbar ab 01.01.2025, publiziert am 17.02.2025).