MWST-Aktuell N° 94 / November 2023
Veröffentlicht in MWST-Aktuell N° 94 / November 2023
Eine Leistung im Sinne der MWST ist entweder eine Lieferung von Gegenständen oder eine Dienstleistung.
Eine Lieferung von Gegenständen liegt in den folgenden drei Fällen vor:
Beispiele: Verkauf von Lebensmitteln und Getränken, Verkauf von Computerhardware, Reparatur einer Maschine, Schneeräumungsarbeiten, Einstellung, Inbetriebnahme und Wartung von Geräten, Funktionskontrolle, Vermietung eines Transportmittels, Leasing.
Eine Dienstleistung ist jede Leistung, die keine Lieferung darstellt. Eine Dienstleistung liegt auch vor, wenn immaterielle Werte und Rechte an eine Dritten abgetreten werden sowie bei der Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen oder eine Handlung beziehungsweise einen Zustand zu dulden. Beispiele: Gütertransportleistung, Ingenieur, Architekt, Rechtsanwalt, Werbung, Analysedienstleistung, gastgewerbliche Leistung, Buchführung, Friseur, Übertragung von immateriellen Werten oder Rechten.
Diese Unterscheidung (Lieferung von Gegenständen oder Erbringung von Dienstleistungen) ist insbesondere für die Bestimmung des Leistungsortes nach Art. 7, 8 und 9 MWSTG von grundlegender Bedeutung (vgl. MWST-Info 06 Ort der Leistungserbringung).
Achtung: die Terminologie und der Begriff sind teilweise unterschiedlich im EU-Recht!!
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