Lieferung oder Dienstleistungen, was ist das genau ? Auffrischung der Grundbegriffe und Bedeutung der Unterscheidung.

MWST-Aktuell N° 94 / November 2023

Eine Leistung im Sinne der MWST ist entweder eine Lieferung von Gegenständen oder eine Dienstleistung.

Eine Lieferung von Gegenständen liegt in den folgenden drei Fällen vor:

  • Übertragung der Befugnis, im eigenen Namen über einen Gegenstand wirtschaftlich zu verfügen (wie ein Eigentümer);
  • Arbeiten auf einem Gegenstand (auch wenn dieser Gegenstand dadurch nicht verändert, sondern bloss geprüft, geeicht, reguliert, in der Funktion kontrolliert oder in anderer Weise behandelt worden ist);
  • Überlassen eines Gegenstandes zum Gebrauch oder zur Nutzung (Vermietung).


Beispiele: Verkauf von Lebensmitteln und Getränken, Verkauf von Computerhardware, Reparatur einer Maschine, Schneeräumungsarbeiten, Einstellung, Inbetriebnahme und Wartung von Geräten, Funktionskontrolle, Vermietung eines Transportmittels, Leasing.

Eine Dienstleistung ist jede Leistung, die keine Lieferung darstellt. Eine Dienstleistung liegt auch vor, wenn immaterielle Werte und Rechte an eine Dritten abgetreten werden sowie bei der Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen oder eine Handlung beziehungsweise einen Zustand zu dulden. Beispiele: Gütertransportleistung, Ingenieur, Architekt, Rechtsanwalt, Werbung, Analysedienstleistung, gastgewerbliche Leistung, Buchführung, Friseur, Übertragung von immateriellen Werten oder Rechten.

Diese Unterscheidung (Lieferung von Gegenständen oder Erbringung von Dienstleistungen) ist insbesondere für die Bestimmung des Leistungsortes nach Art. 7, 8 und 9 MWSTG von grundlegender Bedeutung (vgl. MWST-Info 06 Ort der Leistungserbringung).

Achtung: die Terminologie und der Begriff sind teilweise unterschiedlich im EU-Recht!!

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