Steuerpflicht der Veranstalter von Sportanlässen

MWST-Aktuelle N°115 / Januar 2026

Erzielt ein Veranstalter eines Sportanlasses (der kein Verein ist, denn nicht gewinnstrebig und ehrenamtlich geführte Sportvereine mit einem Jahresumsatz von weniger als CHF 250’000 aus Leistungen im In- und Ausland sind von der Steuerpflicht befreit) einen Gesamtumsatz von mindestens CHF 100'000  pro Jahr aus im In- und Ausland erbrachten Leistungen, die nicht nach Art. 21 Abs. 2 MWSTG von der Steuer ausgenommen sind, ist die Befreiung von der Steuerpflicht in der Regel nicht mehr gegeben. Dies gilt auch, wenn seine Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Zum massgebenden Umsatz zählen ebenso Entgelte aus Leistungsverrechnungen und an Zahlungs statt entgegengenommene Gegenstände. Unter Gesamtumsatz sind sämtliche erwirtschafteten Entgelte – und nicht nur der erzielte Gewinn aus dem Anlass – zu verstehen.

(MWST-Branchen-Info 24 Sport, Ziff. 2.2; Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung, anwendbar ab 01.01.2025, publiziert am 14.01.2025).