MWST-Aktuelle N°115 / Januar 2026
Veröffentlicht in MWST-Aktuelle N°115 / Januar 2026
Nach dem Mehrwertsteuerrecht von 1994 und 1999 setzte die Steuernachfolge der übernehmenden Person voraus, dass diese eine Unternehmung "mit Aktiven und Passiven" übernahm. Entsprechend hatte der bisherige Unternehmensträger wegzufallen. Art. 16 Abs. 2 MWSTG 2009 knüpft hingegen an das Fusionsrecht an, weshalb die Steuersukzession auch bei der Übertragung eines Teilvermögens eintreten kann. Die partielle Steuernachfolge ist auf die mit dem Teilvermögen zusammenhängenden Mehrwertsteuern beschränk (Urteil des BGer vom 21. Februar 2020, Ref. 2C_923/2018, Erw. 2.2 und 2.3, publiziert in BGE 146 II 73).
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