MWST-Aktuell N° 97 / März 2024
Veröffentlicht in MWST-Aktuell N° 97 / März 2024
Abrechnung und Steuerentrichtung: Ziff. 4 Welche Vorschriften bestehen hinsichtlich der Einreichung der MWST-Abrechnung? (ebenso MWST-Info 12 SSS, Ziff. 20.4 und MWST-Info 13 PSS, Ziff. 9.4)
Die steuerpflichtige Person hat unaufgefordert innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode elektronisch über das hierfür vorgesehene Portal (Art. 123 MWSTV) die Abrechnung einzureichen (Art. 71 Abs. 1 MWSTG). Endet die Steuerpflicht, so läuft die Frist von diesem Zeitpunkt an (Art. 71 Abs. 2 MWSTG; erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 123 MWSTV), anwendbar ab 01.01.2024).
MWST-Aktuell N° 97 / März 2024