Steuerberechnung für Leistungen ab 01.01.2024

MWST-Aktuell N° 97 / März 2024

Abrechnung und Steuerentrichtung: Ziff. 1.4 Zweiter Teil (II. Steuerberechnung)

Steuerberechnung für Leistungen ab 01.01.2024: Ziffer 303 Normalsatz 8,1 %; Ziffer 313 Reduzierter Satz 2,6 %; Ziffer 343 Beherbergungssatz 3,8 %.

 

Zur Erinnerung: bei einer Anpassung der gesetzlichen Steuersätze sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung für die Beurteilung relevant, welcher Steuersatz zur Anwendung gelangt, sondern der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung (erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung - Art. 25 MWSTG, Steuersatz - anwendbar ab 01.01.2024).