Mehrwertsteuerliche effektive Ermittlung des Privatanteils

MWST-Aktuelle N°116 / Februar 2026

Bei der effektiven Ermittlung des Privatanteils sind die privat gefahrenen Kilometer i. d. R. mit dem Referenzansatz von 0.75 Franken pro Kilometer zu multiplizieren (ab 01.01.2026), sofern daraus ein sachgerechtes Ergebnis resultiert. Ein höherer Ansatz pro Kilometer kann sich bspw. als sachgerechter erweisen, wenn mit dem Fahrzeug sowohl geschäftlich als auch privat sehr wenige Kilometer zurückgelegt werden. Wird ein tieferer Ansatz angewendet, ist dieser kalkulatorisch nachzuweisen (MWST-Info 08 Privatanteile, Ziff. 1.5.1 und 1.2; Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung [Anhang der Berufskostenverordnung des EFD vom 10. Februar 1993, anwendbar ab 01.01.2026], publiziert am 29.12.2025).

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