Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024 : das ist … morgen !

MWST-Aktuell N° 94 / November 2023

Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende (neue) Steuersätze: Normalsatz : 8.1 %; Reduzierter Steuersatz: 2.6 %; Sondersatz für Beherbergungsleistungen : 3.8 %.

Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Bei periodischen Leistungen (z. B. Abonnement) ist der Zeitraum der Leistungserbringung entscheidend. Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen, ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen den neuen Steuersätzen.

Werden Leistungen, die aufgrund des Zeitraumes ihrer Erbringung sowohl den bisherigen als auch den neuen Steuersätzen unterliegen, auf derselben Rechnung aufgeführt, sind das Datum oder der Zeitraum der Leistungserbringung und der jeweils darauf entfallende Betragsanteil getrennt auszuweisen. Ist dies nicht der Fall, sind die gesamten fakturierten Leistungen mit den neuen Steuersätzen abzurechnen. Für weitere Informationen siehe MWST-Info 19, Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024.