Verzugs- und Vergütungszinssätze für Bundessteuern ab 01.01.2024

MWST-Aktuell N° 93 / Oktober 2023

Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Verzugs- und Vergütungszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau an. Ab 2024 gilt bei Verzug und für Rückerstattungen ein Zinssatz von 4,75 Prozent.

Die Zinssatzverordnung des Bundes sieht eine jährliche Überprüfung der Zinssätze im Bereich der Bundessteuern vor, um sie nötigenfalls an das aktuelle Zinsniveau anzupassen. Ab dem 1. Januar 2024 betragen der Verzugszinssatz und der Vergütungszinssatz auf Rückerstattungen aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus neu 4,75 Prozent (bisher jeweils 4 Prozent).

Für den Bund resultieren geschätzte Mehreinnahmen von 30 Millionen Franken und für die Kantone geschätzte Mehreinnahmen von 4 Millionen Franken. Die Zinssätze betreffen insbesondere die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer, die Verrechnungssteuer, die Stempelabgaben sowie alle Bundessteuern und -abgaben.

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