MWST-Aktuell N°114 / November 2025
Veröffentlicht in MWST-Aktuell N°114 / November 2025
Dienstleistungen, namentlich auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, der Unterhaltung etc., oder ähnliche Leistungen, die unmittelbar gegenüber vor Ort physisch anwesenden Personen erbracht werden, einschliesslich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter und der gegebenenfalls damit zusammenhängenden Leistungen, gelten als an jenem Ort erbracht, an welchem die Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden (Art. 8 Abs. 2 Bst. c MWSTG; MWST-Branchen-Info 23 Kultur, Ziff. 3.2.1; Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung, anwendbar ab 01.01.2025, publiziert am 14.01.2025).
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