MWST-Aktuell N°114 / November 2025
Veröffentlicht in MWST-Aktuell N°114 / November 2025
Bei interaktiven Fernkursen handelt es sich um von der Steuer ausgenommene Bildungsleistungen, sofern die Vermittlung von Wissen das in erster Linie verfolgte Ziel ist und die nachfolgenden Voraussetzungen eingehalten sind.
Ein interaktiver Fernkurs liegt vor, wenn ein fachlicher Austausch zwischen dem Leistungserbringer (Bildungsanbieter) und dem Kursteilnehmer ausschliesslich online stattfindet oder diesem online die Möglichkeit geboten wird, auf fachlicher Ebene mit dem Leistungserbringer interagieren zu können. Das Vorliegen eines interaktiven Fernkurses setzt somit voraus, dass jeder Kursteilnehmer fachliche Fragen betreffend den angebotenen Kursinhalt online an einen direkten Fachkontakt des Leistungserbringers (z. B. Fachverantwortlicher, Studiengangsleiter, Modulverantwortlicher oder Referent) stellen kann und von diesem hierauf eine individuelle, persönliche, nicht automatisierte Antwort erhält bzw. ein fachlicher Austausch stattfindet.
Der fachliche Austausch ist auf jeglichen Kommunikationskanälen möglich und kann zeitunabhängig erfolgen. Bei interaktiven Fernkursen gilt das Empfängerortsprinzip nach Art. 8 Abs. 1 MWSTG. (MWST-Branchen-Info 20 Bildung, Ziff. 4.9.1; Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung, anwendbar ab 01.01.2025, publiziert am 14.01.2025).
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