MWST-Aktuell N° 112 / September 2025
Veröffentlicht in MWST-Aktuell N° 112 / September 2025
Damit eine Dienstleistung steuerbar ist, muss sie als im Inland erbracht gelten. Befindet sich der Ort einer Dienstleistung nicht im Inland, gilt sie als im Ausland erbracht und unterliegt demzufolge nicht der Inlandsteuer. Der Ort einer Dienstleistung bestimmt sich je nach der Natur einer erbrachten Leistung (MWST-Infos 06 Ort der Leistungserbringung, Ziff. 2; Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung, anwendbar ab 01.01.2025 , publiziert am 14.01.2025).
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