MWST-Aktuell N° 112 / September 2025
Veröffentlicht in MWST-Aktuell N° 112 / September 2025
Als Ort der Dienstleistung gilt der Ort, an dem die Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt oder erbracht werden. Für die nachstehend genannten Dienstleistungen gilt das Tätigkeitsortsprinzip, sofern sie unmittelbar gegenüber vor Ort physisch anwesenden Personen erbracht werden (Art. 8 Abs. 2 Bst. c MWSTG): Gebiet der Kultur und der Künste, des Sportes, der Wissenschaft und des Unterrichts, der Unterhaltung und ähnliche Leistungen, einschliesslich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter. Ferner gelten gastgewerbliche Leistungen als am Tätigkeitsort erbracht (Art. 8 Abs. 2 Bst. d MWSTG; MWST-Infos 06 Ort der Leistungserbringung, Ziff. 2.3; Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung, anwendbar ab 01.01.2025 , publiziert am 14.01.2025).
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