MWST-Aktuell N°111 / August 2025
Veröffentlicht in MWST-Aktuell N°111 / August 2025
Weiterbildung im Sinne der Mehrwertsteuer bringt das Fachwissen bzw. die Fachkenntnisse der Teilnehmenden auf den neusten Stand oder steht in anderer Weise mit deren Berufsausübung im direkten oder indirekten Zusammenhang. Ein direkter Zusammenhang mit der Berufsausübung besteht, wenn die Weiterbildungsveranstaltung die Vermittlung von (neu gewonnenem) Fachwissen oder von Wissen über die effiziente und erfolgreiche Berufsausübung zum Ziel hat (z. B. Sprachkurse, Kurse über Arbeitstechnik, Organisation, Konfliktbewältigung oder Informatik-Anwendungen). Angebote, die nicht im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen, werden für die mehrwertsteuerliche Qualifikation unter dem Aspekt des Kurses geprüft (MWST-Branchen-Info 20 Bildung, Ziff. 1.4 und 1.6; Praxispräzisierung und redaktionelle Anpassung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung - Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 Bst. a MWSTG) -, anwendbar ab 01.01.2025, publiziert am 19.12.2024).
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