MWST-Aktuell N°111 / August 2025
Veröffentlicht in MWST-Aktuell N°111 / August 2025
Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen sowie für die Zulassung zur Teilnahme an kulturellen Anlässen verlangte Entgelte sind gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 14 und 14bis MWSTG von der Steuer ausgenommen.
Erhebt der Gastwirt für den Auftritt eines von ihm engagierten Künstlers kein besonderes Entgelt in Form eines für die Gäste erkennbaren, separat ausgewiesenen Zuschlags auf der Konsumation, etwa durch spezielle Getränke- und Speisekarten mit höheren Preisen, liegt keine von der Steuer ausgenommene kulturelle Dienstleistung vor. Das gesamte von den Gästen bezahlte Entgelt ist zum Normalsatz zu versteuern (MWST-Branchen-Info 08 Hotel- und Gastgewerbe, Ziff. 4.3; Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung, anwendbar ab 01.01.2025, publiziert am 19.12.2024).
MWST-Aktuell N°111 / August 2025