MWST-Aktuell N° 110 / Juni 2025
Veröffentlicht in MWST-Aktuell N° 110 / Juni 2025
Von der Steuer ausgenommen sind Leistungen gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 28 MWSTG:
a. Zwischen den Organisationseinheiten des gleichen Gemeinwesens;
b. zwischen privat- oder öffentlich-rechtlichen Gesellschaften, an denen ausschliesslich Gemeinwesen beteiligt sind, und den an der Gesellschaft beteiligten Gemeinwesen und deren Organisationseinheiten;
c. zwischen Anstalten oder Stiftungen, deren Gründer oder Träger ausschliesslich Gemeinwesen sind, und diesen Gemeinwesen und deren Organisationseinheiten.
Von der Steuer ausgenommen ist gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 28bis MWSTG ebenfalls das Zurverfügungstellen von Personal durch Gemeinwesen an andere Gemeinwesen (MWST-Info 04 Steuerobjekt, Ziff. 6.28; Praxisänderung infolge einer Änderung von MWST-Bestimmungen, anwendbar ab 01.01.2025, publiziert am 19.12.2024).
MWST-Aktuell N° 110 / Juni 2025
MWST-Aktuell N° 110 / Juni 2025
MWST-Aktuell N° 110 / Juni 2025
MWST-Aktuell N° 110 / Juni 2025