Recht auf Mehrwertsteuervergütung: Ausländische Reisebüros

MWST-Aktuell N° 110 / Juni 2025

Reisebüros mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Ausland haben keinen Anspruch auf Vergütung der Steuern, die ihnen im Inland beim Bezug von Leistungen in Rechnung gestellt worden sind, die sie den Kunden weiterfakturieren (Art. 153 Abs. 2 MWSTV). Die Vergütung von Steuerbeträgen auf anderen Kosten, die nicht als solche weiterfakturiert werden (z. B. Spesen des Reisebüros), richtet sich nach den übrigen Bestimmungen des Vergütungsverfahrens (MWST-Info 18 Vergütungsverfahren, Ziff. 2.4; Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung, anwendbar ab 01.01.2025, publiziert am 19.12.2024).