MWST-Aktuell N° 109 / Mai 2025
Veröffentlicht in MWST-Aktuell N° 109 / Mai 2025
Eine Subvention liegt vor, wenn folgende drei Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
Bezeichnet ein Gemeinwesen von ihm ausgerichtete Mittel gegenüber dem Empfänger oder der Empfängerin ausdrücklich als Subvention oder als anderen öffentlich-rechtlichen Beitrag, so gelten diese Mittel als Subvention oder als anderer öffentlich-rechtlicher Beitrag im Sinne von Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG (Art. 18 Abs. 3 MWSTG; MWST-Infos 04 Steuerobjekt, Ziff. 3.2 und MWST-Info 05 Subventionen und Spenden, Ziff. 1.1; Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung, anwendbar ab 01.01.2025, publiziert am 19.12.2024).
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