MWST-Aktuell N° 109 / Mai 2025
Veröffentlicht in MWST-Aktuell N° 109 / Mai 2025
Nach dem per 1. Januar 2018 revidierten Energiegesetz (EnG) erhalten Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität und auch andere Begünstigte Vergütungen und Beiträge. Aus steuerlicher Sicht ist zu entscheiden, ob es sich dabei um Entgelte für Energielieferungen (Art. 18 Abs. 1 MWSTG), Kostenausgleichszahlungen (Art. 18 Abs. 2 Bst. g MWSTG) oder Subventionen (Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG) handelt. Zu beachten ist, dass der Erhalt von Kostenausgleichszahlungen – im Gegensatz zu Subventionen – nicht zu einer Kürzung des Vorsteuerabzuges führt (Art. 33 Abs. 1 MWSTG; MWST-Branchen-Info 07 Elektrizität in Leitungen, Gas über das Erdgasverteilnetz und Fernwärme, Ziff. 7.7; Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung, anwendbar ab 01.01.2025, publiziert am 19.12.2024).
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