MWST-Aktuell N°108 / April 2025
Veröffentlicht in MWST-Aktuell N°108 / April 2025
Die freiwillige Versteuerung der in Art. 21 Abs. 2 Ziff. 20 oder 21 MWSTG genannten Leistungen (d. h. der Verkauf einer Liegenschaft ohne den Wert des Bodens oder die Vermietung von Liegenschaften) ist möglich, sofern diese gegenüber institutionellen Begünstigten erbracht werden, unabhängig davon, ob der institutionelle Begünstigte im Inland steuerpflichtig ist oder nicht. Diese Option ist beschränkt auf Grundstücke und Grundstücksteile, die administrativen Zwecken dienen, namentlich für Büros, Konferenzsäle, Lager, Parkplätze, oder solche, die ausschliesslich für die Residenz des Chefs oder der Chefin einer diplomatischen Mission, einer ständigen Mission oder anderen Vertretung bei zwischenstaatlichen Organisationen oder eines konsularischen Postens bestimmt sind. Diese Option ist für begünstigte Personen nicht möglich (MWST-Info 17 Leistungen an diplomatische Vertretungen und internationale Organisationen, Ziff. 4.9.1; Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 150 MWSTV), anwendbar ab 01.01.2025, publiziert am 21.11.2024).
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