MWST-Aktuell N° 106 / Februar 2025
Veröffentlicht in MWST-Aktuell N° 106 / Februar 2025
Der reduzierte Steuersatz gilt nun auch für die Lieferung von Produkten für die Monatshygiene. Als Produkte für die Monatshygiene (auch Frauenhygiene und Menstruationshygiene genannt) gelten namentlich: Frauenbinden; Slipeinlagen; Tampons; Perioden-/Menstruationsunterwäsche; Menstruationsschwämme, Softcups und Menstruationstassen.
Nicht dem reduzierten Steuersatz unterliegen beispielsweise Hygieneartikel bei Inkontinenz (wie z. B. Inkontinenz-Slipeinlagen oder Inkontinenzunterwäsche) oder Windeln für Erwachsene. (MWST-Info 07 Steuerbemessung und Steuersätze, Ziff. 2.1.1; Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung, anwendbar ab 01.01.2025, publiziert am 31.10.2024).
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