Gemeinwesen: Neubau oder Sanierung einer Immobilie

MWST-Aktuell N° 105 / Januar 2025

Beim Bau oder bei der Sanierung einer Immobilie kann eine Dienststelle die in der Investitionsrechnung und der Erfolgsrechnung angefallenen Vorsteuern im Rahmen ihrer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Tätigkeit geltend machen (neue MWST-Branchen-Info 19 Gemeinwesen, Bst. H.14.14; Praxisänderung infolge eines Gerichtsurteils betreffend die bestehende Praxis der ESTV, publiziert am 20.09.2024).

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