Gemeinwesen: Einsätze der Polizei

MWST-Aktuell N° 105 / Januar 2025

Die Verkehrsumleitungen, das Begleiten von Demonstrationen, die Verkehrsbegleitung von Schwertransportern und weitere Massnahmen betreffend die Verkehrs- und die öffentliche Sicherheit stellen hoheitliche Tätigkeiten (Art. 3 Bst. g MWSTG) dar, sofern diese Tätigkeiten aufgrund kantonaler oder bundesrechtlicher Regelungen der Polizei vorbehalten sind.

Werden diese Tätigkeiten auch durch Dritte angeboten, handelt es sich um zum Normalsatz steuerbare Leistungen (neue MWST-Branchen-Info 19 Gemeinwesen, Bst. H.16.1; Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV, publiziert am 20.09.2024).

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