Gemeinwesen: Schülerverpflegung und Mensen

MWST-Aktuell N° 104 / November 2024

Der Verkauf von Esswaren und Getränken in Schulmensen (gastgewerbliche Leistungen und Take away) unterliegt der Steuer (neue MWST-Branchen-Info 19 Gemeinwesen, Bst. H.6.1; Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV publiziert am 20.09.2024).

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