Gemeinwesen: Heimfallrecht

MWST-Aktuell N° 104 / November 2024

Der Verzicht auf die Inanspruchnahme des Heimfallrechts (z. B. bei Wasserkraftwerken) durch den Baurechtsgeber stellt eine zum Normalsatz steuerbare Dienstleistung dar (Art. 3 Bst. e MWSTG; neue MWST-Branchen-Info 19 Gemeinwesen, Bst. H.8.8; Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV publiziert am 20.09.2024).

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