Gemeinwesen: Entschädigungen für Ernteausfälle

MWST-Aktuell N° 104 / November 2024

Vertraglich geregelte und bezahlte Entschädigungen für Ernteausfälle (Dulden eines Zustandes) beim Bau von Stromleitungsmasten und für den Betrieb von Skiliften, Bergbahnen usw. sind steuerbar (Art. 3 Bst. e und 18 Abs. 1 MWSTG; neue MWST-Branchen-Info 19 Gemeinwesen, Bst. H.12.7; Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV publiziert am 20.09.2024).

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