MWST-Aktuell N° 104 / November 2024
Veröffentlicht in MWST-Aktuell N° 104 / November 2024
Bei den einmaligen oder jährlich wiederkehrenden Lösch- und Hydrantenbeiträgen, welche die Wasserversorgung der Feuerwehr belastet, handelt es sich um zum Normalsatz steuerbare Leistungen (Bereit- und Zurverfügungstellung der Infrastruktur). Sind die Voraussetzungen gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 28 MWSTG erfüllt, sind diese Leistungen von der Steuer ausgenommen (neue MWST-Branchen-Info 19 Gemeinwesen, Bst. F.2.8; Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV publiziert am 20.09.2024).
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