MWST-Aktuell N° 102 / September 2024
Veröffentlicht in MWST-Aktuell N° 102 / September 2024
Die Gruppenbesteuerung nach Art. 13 MWSTG ist bei autonomen Dienststellen (DS) von Bund, Kantonen und Gemeinden (Art. 12 Abs. 1 MWSTG) anwendbar, wenn sich eine oder mehrere DS eines Gemeinwesens und mindestens eine juristische Person, welche von diesem Gemeinwesen beherrscht wird, zu einem einzigen Steuersubjekt zusammenschliessen.
Wollen sich lediglich einzelne autonome DS eines Gemeinwesens zu einem Steuersubjekt zusammenschliessen, ist dies ausserhalb der Gruppenbesteuerung gestützt auf Art. 12 Abs. 2 MWSTG (Zusammenschluss einzelner autonomer DS) möglich (neue MWST-Branchen-Info 19 Gemeinwesen, Bst. B.6; Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV publiziert am 20.09.2024).
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