Wann wird von einer Subvention gesprochen ?

MWST-Aktuell N° 101 / August 2024

Eine Subvention liegt vor, wenn folgende drei Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  • Die Subvention wird von der öffentlichen Hand ausgerichtet;
  • der Beitragszahler erhält keine konkrete Gegenleistung vom Begünstigten;
  • die Subvention wird grundsätzlich aufgrund einer gesetzlichen Grundlage ausgerichtet (Gesetz, Verordnung, Reglement, Beschluss, Erlass, usw.).

Richten Institutionen, Stiftungen oder Anstalten im Auftrag von Gemeinwesen vorgenannte Beiträge aus (z. B. Schweizerischer Nationalfonds), dann sind diese Beiträge den Subventionen gleichgestellt (MWST-Info 05 Subventionen und Spenden Ziff. 1.1; Praxispräzisierung publiziert am 25.06.2024).