Verbilligungsbeiträge (Dreiparteiensystem) (1)

MWST-Aktuell N° 101 / August 2024

Im Rahmen eines Dreiparteiensystems haben Verbilligungsbeiträge der öffentlichen Hand den Zweck, bestimmte von Dritten angebotene Leistungen für ausgewählte Leistungsempfänger kostengünstiger zu machen. Das Gemeinwesen ist somit nicht der eigentliche Auftraggeber der verbilligten Leistung. Verbilligungsbeiträge gelten als Subventionen und gehören deshalb nicht zum Entgelt. Der anspruchsberechtige Beitragsempfänger hat eine verhältnismässige Vorsteuerkürzung vorzunehmen (MWST-Info 05 Subventionen und Spenden Ziff. 1.4.9 neu; Praxispräzisierung. publiziert am 25.06.2024).