Veröffentlicht in MWST-Aktuell N° 101 / August 2024
Bezieht ein Gemeinwesen Dienstleistungen für den eigenen Bedarf, oder beschafft es für sich Gegenstände, stellt dies für den Erbringer dieser Dienstleistungen eine umsatzsteuerbare Gegenleistung dar.
Beispiele (MWST-Info 05 Subventionen und Spenden Ziff. 1.4.2; Praxispräzisierung publ. 25.06.2024)
- Die Gemeinde kauft für ihren Bedarf IT-Infrastruktur;
- Die Gemeinde beauftragt einen Dritten, das gemeindeeigene Altersheim im Namen der Gemeinde zu führen:
- Die Schulgemeinde beauftragt ein Transportunternehmen, die Schüler der Gemeinde zu befördern;
- Die Gemeinde übergibt die eingehenden Baugesuche zur entgeltlichen Bearbeitung an ein Ingenieurbüro, welches diese materiell auf Einhaltung der Bauvorschriften prüft;
- Die Gemeinde beauftragt ein Bauunternehmen mit dem Bau und Unterhalt einer Gemeindestrasse.
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