Rechtsprechung des Bundesgerichts: subjektive Steuerpflicht und Vorsteuerabzugs-berechtigung von Flugzeug-Eigentümergesellschaften | Steuerumgehung | Praxisänderung

MWST-Aktuell N° 103 / Oktober 2024

Bei Flugzeug-Eigentümergesellschaften ist zunächst zu prüfen, ob die Gesellschaft subjektiv steuerpflichtig ist und inwieweit ihre Leistungen als gewerbliche Tätigkeit gelten können, die zum Vorsteuerabzug berechtigt, bevor sich die Frage der Steuerumgehung stellt (Praxisänderung). Befördert die Gesellschaft den wirtschaftlich Berechtigten oder ihm nahe stehende Personen zu privaten Zwecken, stellt dies grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit dar. In Anlehnung an die aktuelle Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung wird eine solche private Nutzung jedoch toleriet, wenn sie 20 % der Gesamtnutzung des Flugzeugs nicht übersteigt. Daraus resultiert kein Widerspruch zur "weiten Auslegung" des Tatbestandes der subjektiven Mehrwertsteuerpflicht und zum Postulat der Wettbewerbsneutralität (Bundesgerichtsentscheid vom 15. Dezember 2022, Ref. 2C_217/2022, Erw. 5, 6.2 und 6.3, publiziert in BGE 149 II 53).