Gemeinwesen: Einkaufsbeiträge neuer Mitglieder

MWST-Aktuell N° 103 / Oktober 2024

Einkaufsbeiträge von neu in einen Zweckverband eintretenden Mitgliedern sind gestützt auf Art. 21 Abs. 2 Ziff. 28 Bst. b MWSTG von der Steuer ausgenommen. Wird für diese Einkaufsbeiträge optiert (Art. 22 MWSTG), unterliegt das Entgelt dem Normalsatz. Allfällige durch Einkaufsbeiträge ausgelöste Gutschriften an die übrigen Mitglieder stellen beim Zweckverband Entgeltsminderungen dar. Bei den empfangenden Mitgliedern bewirken diese Gutschriften eine Aufwandminderung (neue MWST-Branchen-Info 19 Gemeinwesen, Mittelflüsse bei Zweckverbänden, Bst. C.8 und C.8.1; Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV publiziert am 20.09.2024).