Gemeinwesen: Beiträge innerhalb eines Gemeinwesens

MWST-Aktuell N° 103 / Oktober 2024

Beiträge bzw. eine allfällige Defizitdeckung von einer Dienststelle an eine andere Dienststelle innerhalb des gleichen Gemeinwesens gelten nicht als Subventionen im Sinne von Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG, weshalb diese gemäss Art. 33 Abs. 1 MWSTG zu keiner Vorsteuerkürzung führen. Es liegen keine Beiträge innerhalb eines Gemeinwesens, wenn hoheitliche Tätigkeiten oder eine konkrete Gegenleistung erbracht werden (neue MWST-Branchen-Info 19 Gemeinwesen, Bst. C.3.4; Praxisänderung infolge eines Gerichtsurteils betreffend die bestehende Praxis der ESTV publiziert am 20.09.2024).